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  Christian-Albrechts-Universit�t zu Kiel Geographisches Institut

Prüfungsamt für Bachelor und Master

Ostsee bei Fehmarn (Foto: B Furkmann)
Leuchtturm Falckenstein in der Kieler Förde
(Foto: L. Michelsen)

Die Christian-Albrechts-Universität hat ein dezentrales Prüfungsamtssystem. Jedes Fach gehört zu einem Prüfungsamt. So sind die Fächer der Agrarfakultät dem Prüfungsamt Agrar zugeordnet, die der Philosophischen Fakultät dem "Gemeinsamen Prüfungsamt der Phil.Fak." In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät sind die Prüfungsämter durchweg den einzelnen Fächern zugeordnet (Übersicht).

Das zuständige Prüfungsamt für alle Lehrveranstaltungen der Geographie ist:
Prüfungsamt der Sektionen Geographie und Geowissenschaften
der CAU zu Kiel
Ludewig-Meyn-Str. 12,
24098 Kiel
Raum 019 (hinter den Hörsäalen)
Tel. 0431 880-4687
E-Mail: pruefungsamt@geo.uni-kiel.de

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Maike Speranza und Frau Sonja Witthöft

Öffnungszeiten:
Keine Beratung außerhalb der Öffnungszeiten (außer nach vorheriger Vereinbarung).

Montag                                         10:00 – 12:00 Uhr
Dienstag                                       10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch                                       15:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag                                   10:00 – 12:00 Uhr

Aktuelle Änderungen:

Verkürzte Sprechzeiten in der Weihnachtszeit am Mittwoch 14.12.2011 und Mittwoch 21.12.2011

Keine Sprechzeiten von Freitag 23.12. bis einschließlich Freitag 30.12.2011

Bitte beachten Sie:

Die Erstellung von Leistungsübersichten im Normalbetrieb bis zu zwei Werktage dauern kann und das Erstellen von Zeugnissen mindestens 10 Werktage dauert. 

Abschlussarbeiten sind prinzipiell im Prüfungsamt und nicht beim Dozenten abzugeben. Nur beim Dozenten eingereicht, gilt als nicht abgegeben. Sollte das Prüfungsamt zum Zeitpunkt der Abgabe geschlossen sein, können Abschlussarbeiten (adressiert an das "Prüfungsamt der Sektionen Geographie und Geowissenschaften") an der Hauptpforte der CAU (Glaspavillion zwischen Hochhaus und Audimax) 24h/7d abgeben werden.

Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu Noten am Telefon oder auf E-Mail-Anfragen erfolgen darf.

Aufgrund der dezentralen Organisation kann nur das jeweilige Prüfungamt Auskünfte zu Noten des jeweiligen Faches erteilen. (Also nur Prüfungsamt Geographie zu Geographie-Noten, etc.)

Die wichtigsten Links zum Thema Prüfungen

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen zu Prüfungsangelgenheiten - und modalitäten im Bachelor- und Master-Studi

Erklärung zur Prüfungsfähigkeit und zur selbständigen Erarbeitung

Da es sich bei Bachelor und Master um studienbegleitende Prüfungsleistungen handelt, muss der folgende Absatz auf jeder Hausarbeit o.ä. aufgeführt sein, die als Prüfungsleistung gelten soll.

"Hiermit erkläre ich gemäß § 9 Abs. 6 PVO, dass ich prüfungsfähig bin und gemäß §9 Abs. 7 PVO, dass ich meine Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und in keinem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe. Insbesondere die allgemein gültigen Zitierregeln für wissenschaftliches Arbeiten habe ich befolgt.

Datum: .............. Unterschrift: ................................................................"

Umfang von Abschlussarbeiten

Die Bachelorarbeit soll 70.000 Zeichen nicht überschreiten, bestehend aus dem Text der Bachelorarbeit mit Titelblatt, mit Überschriften, mit Seitenzahlen, mit Literaturverzeichnis, ohne Inhaltsverzeichnis, ohne Tabellenverzeichnis, ohne Abbildungsverzeichnis, ohne Anhang, ohne einseitiges engl. Abstract, ohne einseitige dt. Zusammenfassung, ohne Leerzeichen, ohne Kopf- bzw. Fußzeilen und ohne Erklärung zur selbstverfassten Arbeit.

Die Masterarbeit UGM/SRE soll 250.000 Zeichen, die Masterarbeit EDU soll 200.000 Zeichen nicht überschreiten, bestehend aus dem Text der Bachelorarbeit mit Titelblatt, mit Überschriften, mit Seitenzahlen, mit Literaturverzeichnis, ohne Inhaltsverzeichnis, ohne Tabellenverzeichnis, ohne Abbildungsverzeichnis, ohne Anhang, ohne einseitiges engl. Abstract, ohne einseitige dt. Zusammenfassung, ohne Leerzeichen, ohne Kopf- bzw. Fußzeilen und ohne Erklärung zur selbstverfassten Arbeit.