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  Christian-Albrechts-Universit�t zu Kiel Geographisches Institut

Berufspraktikum

Hafen Kiel mit ColorLine Fähre
(Foto: L. Michelsen)

Im Rahmen des Geographiestudium (Diplom, Bachelor 1-Fach, Master Stadt- und Regionalentwicklung und Umweltgeographie und -management) ist die studienbegleitende Durchführung eines oder mehrerer Berufspraktika an universitätsexternen Einrichtungen mit eindeutigem Fachbezug zur Geographie verbindlich vorgeschrieben. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Punkte:

  1. Praktikumsbeauftragter: Herr Lutz-Michael Vollmer, Dipl-Geogr.
    (Praktikums- und Stellenanzeigen willkommen!)

  2. Gesamtdauer des Berufspraktikums:
    - für Diplom und 1-Fach-Bachelor: 3 Monate = 13 Wochen
    - für Masterstudierende SRE, UGM (ab dem WS 10/11): 8 Wochen.
    Eine Aufteilung des Berufspraktikums in mehrere Abschnitte mit mind. vier Wochen am Stück und mehreren Praktikumsgeber ist möglich. Ebenso sind studienbegleitende Praktika möglich, wenn die Mindestsumme erreicht wird.

  3. Zeitpunkt: Die in den Studienverlaufsplänen genannte Zeiten
    (im 1-Fach-Bachelor - MNF-Geogr.-42 - im 6. Semester;
    in den 1-Fach-Master - MNF-Geogr.-190 bzw. 390 - im 2./3. Semester) stellen eine Empfehlung dar. Da in der Regel Berufspraktika in vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, kann das Berufspraktikum auch schon während der vorlesungsfeien Zeiten zwischen dem 2. und 3., 3. und 4., 4. und 5., sowie 5. und 6. Semester begonnen werden. Auch im Diplom-Studiengang sind Studierende in der Wahl und Zeitpunkt des Praktikums frei.

  4. Bewerbung: Da die Anmeldung zu hochwertigen Praktika häufig eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten bedarf, möchten wir Sie darauf hinweisen, sich entsprechend früh um einen Praktikumsplatz zu bemühen. Auch die Qualität der Bewerbugsunterlagen spricht für Sie. Hilfestellungen zu Bewerbungen finden Sie im Careercenter der CAU: http://www.careercenter.uni-kiel.de/.

  5. Praktikumsplätze: Wählen Sie Ihr Praktikum nach Ihrem späteren Berufswunsch aus und nicht aus Bequemlichkeit.
    Das Praktikum muss einen eindeutigen Bezug zur Geographie haben und darf nicht an einer Universität (z.B. im Rahmen einer Hiwi-Tätigkeit eines Forschungsprojektes) abgeleistet werden. Die überwiegende Tätigkeit des Praktikums muss eine höhere Tätigkeit darstellen. Praktikas, die sich mehrheitlich mit Telefondienst, Koperier- und Fahrdiensten beschäftigen, werden nicht anerkannt (und sind für Sie absolut nicht hlilfreich).
    Ein zahlreiches Angebot an Praktikumsplätzen finden Sie:
    • an der Praktikumsbörse im 1. Stock des Instituts
    • in zahlreichen Onlinebörsen (siehe Arbeitswelt)

  6. Auslandspraktikum: Berufspraktika können auch im Ausland absolviert werden. Informationen zu Fördermöglichkeiten bietet das International Center und die Stipendiendatenbank des BMBF (www.stipendienlotse.de) an. Arbeitsverhältnisse, Studien- und Forschungsaufenthalte an ausländischen Hochschulen und unmittelbar angeschlossenen Einrichtungen können nicht als Berufspraktika angerechnet werden.

  7. Genehmigung: Praktikumsstellen mit klaren geographischen Fragestellungen z.B. in Stadtplanungsämtern oder Umweltingenieurbüros sind unstrittig. Ebenso sind Praktikas durch Aushang der AG Geomedien unstrittig. Sollten Sie sich über den eindeutigen Fachbezug im Unklaren sein, wenden Sie sich VOR Beginn des Berufspraktikumsan den Praktikumsbeauftragten. Problematische nichtgenehmigte Berufspraktika laufen Gefahr im Zweifelsfall nicht anerkannt zu werden.

  8. Praktikantenvertrag: Ein Vertrag zwischen Einrichtung und Student/in dient zur Klärung des Arbeitsverhältnisses. Der nachfolgend bereitgestellte Praktikantenvertrag spricht die gängigen Rechtsfelder an und dient als Vorlage. Derzeitig ist der Abschluss eines Praktikantenvertrags nicht verpflichtend.
    • Praktikumsvertrag (derzeit nicht verfügbar)

  9. Anerkennung des Berufspraktikums/Leistungspunkte: Das Berufspraktikum kann nur im ganzen Umfang von 3 Monaten bewertet werden. Teilberichte oder Teilzeugnisse können besprochen, aber nicht mehr zur Teilanrechnung eingereicht werden.

    Nach Abschluss des gesamten Berufspraktikums sind beim Praktikumsbeauftragten zur Anerkennung des Praktikums einzureichen:

    1. Praktikumsbescheinigung (=Praktiumszeugnis) mit eindeutiger Angabe der Praktikumszeit und der geleisteten Tätigkeit. Bei mehreren Praktika ist jür jedes Praktika eine eigene Bescheinigung vorzulegen. Geben Sie die die Praktikumsbescheinigungen in ORIGINAL UND KOPIE ab. Die Orginale bekommen Sie später wieder zurück.

    2. Praktikumsbericht, der den gesamten Pflichtzeitraum (13 Wochen bzw. 8 Wochen) abdeckt.
      - Maximaler Umfang 12 Seiten
      - Geben Sie EINEN Praktikumsbericht ab. Wenn Sie zwei Praktika absolviert haben, dann stellen Sie diese vergleichend dar in einem Bericht dar.
      -  Der Inhalt orientiert sich an der voliegenden Gliederungsvorlage. Bitte bewerten Sie diese Praktika bzgl. Ihres Lernerfolgs und Ihrer weiteren Karrierepläne.

    3. Bitte geben Sie Ihren Praktikumsbericht in Papierform, zusammen mit den Praktikumszeugnis (in Original und einmal in Kopie) ab! (Originalbescheinigungen werden Ihnen wieder zurückgegeben.)

    4. Bachelorstudierende melden sich bitte über StOF im Vorfeld online zur "Prüfung Berufspraktikum" an.
      Diplomstudierende benötigen Ihre gelbe Seminarkarte. Die Unterlagen sind zwingend spätestens bei der gewünschten Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Anmeldung der Diplomhauptprüfung vorzulegen.

    5. Die Berichte werden nur persönlich in der Sprechstunde des Praktikumsbeauftragten angenommen.

    6. Die Übung "Scheinfrei? Und dann ..." existiert nicht mehr.

  1. Satzungen: Bitte beachten Sie die gültigen Regelungen:
  2. Beurlaubung: Eine Beurlaubung für das Berufspraktikum ist erst nach absolvierten Pflichtberufspraktikum möglich.

Verantwortlich: Lutz-Michael Vollmer, zuletzt geändert 09.10.2011#